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BVerwG, 08.06.2000 - 11 VR 6.00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage - Voraussetzungen für die Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses - Versäumnis der zweiwöchigen Nachanhörungsfrist
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Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95
Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen
Auszug aus BVerwG, 08.06.2000 - 11 VR 6.00
Ein Abwägungsfehler liegt vielmehr erst dann vor, wenn die Planfeststellungsbehörde durch Mißachtung einer bestimmten sich aufdrängenden Planalternative abwägungserhebliche Belange übersehen oder fehlgewichtet hat (vgl. insbesondere BVerwG, Urteil vom 27. Juli 1990 - BVerwG 4 C 26.87 - NVwZ 91, 781 ; vgl. auch BVerwGE 100, 238 sowie BVerwG, Urteil vom 26. März 1998 - BVerwG 4 A 7.97 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 137, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94
Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit …
Auszug aus BVerwG, 08.06.2000 - 11 VR 6.00
Anhaltspunkte dafür, daß der Gesetzgeber bei seiner Entscheidung über die Bedarfsfeststellung den ihm zustehenden gesetzgeberischen Spielraum überschritten haben könnte (vgl. hierzu BVerwGE 98, 339 ), sind weder dem nicht substantiierten Vortrag der Antragsteller zu entnehmen noch im übrigen ersichtlich und angesichts der im Planfeststellungsbeschluß näher dargelegten regionalen, nationalen und europäischen Bedeutung der in Frage stehenden Ausbaustrecke auch nicht naheliegend. - BVerwG, 26.03.1998 - 4 A 7.97
Straßenplanung; Planfeststellung; Abwägungskontrolle; Bedarfsplan; …
Auszug aus BVerwG, 08.06.2000 - 11 VR 6.00
Ein Abwägungsfehler liegt vielmehr erst dann vor, wenn die Planfeststellungsbehörde durch Mißachtung einer bestimmten sich aufdrängenden Planalternative abwägungserhebliche Belange übersehen oder fehlgewichtet hat (vgl. insbesondere BVerwG, Urteil vom 27. Juli 1990 - BVerwG 4 C 26.87 - NVwZ 91, 781 ; vgl. auch BVerwGE 100, 238 sowie BVerwG, Urteil vom 26. März 1998 - BVerwG 4 A 7.97 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 137, jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 27.07.1990 - 4 C 26.87
Bindungswirkung der Revisionszulassung - Verfassungsmäßigkeit des § 36 BBahnG - …
Auszug aus BVerwG, 08.06.2000 - 11 VR 6.00
Ein Abwägungsfehler liegt vielmehr erst dann vor, wenn die Planfeststellungsbehörde durch Mißachtung einer bestimmten sich aufdrängenden Planalternative abwägungserhebliche Belange übersehen oder fehlgewichtet hat (vgl. insbesondere BVerwG, Urteil vom 27. Juli 1990 - BVerwG 4 C 26.87 - NVwZ 91, 781 ; vgl. auch BVerwGE 100, 238 sowie BVerwG, Urteil vom 26. März 1998 - BVerwG 4 A 7.97 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 137, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 31.03.1995 - 4 A 1.93
Planfeststellung - Rechtsmittelbelehrung - Vertretungszwang - Anwaltszwang - …
Auszug aus BVerwG, 08.06.2000 - 11 VR 6.00
Deswegen kann die getroffene Entscheidung nicht allein dadurch fehlerhaft werden, daß die Behörde einen Belang einem anderen Belang vorzieht (vgl. BVerwGE 98, 126 ). - BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 2397/94
Vereinbarkeit von Vorschriften des Bundesschienenwegeausbaugesetzes mit Art. 28 …
Auszug aus BVerwG, 08.06.2000 - 11 VR 6.00
Damit hat der Bundesgesetzgeber den Bedarf im Sinne der Planrechtfertigung mit bindender Wirkung auch für die zur Rechtmäßigkeitskontrolle von Planfeststellungen berufenen Gerichte konkretisiert (vgl. BVerfG, Beschluß vom 19. Juli 1995 - 2 BvR 2397/94 - NVwZ 1996, 261). - BVerwG, 29.05.2000 - 11 A 10.00
Beiladung der DB Netz AG
Auszug aus BVerwG, 08.06.2000 - 11 VR 6.00
Die Antragsteller sind in ungeteilter Erbengemeinschaft Eigentümer der im Grundbuch von Borsdorf Bl. 1118 eingetragenen Flurstücke 42, 44, 198 und 299. Sie begehren die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer im Verfahren BVerwG 11 A 10.00 erhobenen Klage gegen den Planfeststellungsbeschluß der Antragsgegnerin vom 10. November 1999.
- BVerwG, 04.07.2000 - 11 VR 9.00
Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen …
Der Antrag, den Beschluss vom 8. Juni 2000 - BVerwG 11 VR 6.00 zu ändern und die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragsteller gegen den Planfeststellungsbeschluss der Antragsgegnerin vom 10. November 1999 anzuordnen, wird abgelehnt.Die Antragsteller rügen eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, weil ihnen vor Erlass des Beschlusses vom 8. Juni 2000 - BVerwG 11 VR 6.00 - keine Gelegenheit gegeben worden sei, zum Schriftsatz der Beigeladenen vom 29. Mai 2000 Stellung zu nehmen.